Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Präambel

Diese Bedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen RM Digital Life LLP, vertreten durch Robert Schelsky, 5307 Victoria Drive #660, Vancouver, BC V5P 3V6, Kanada (nachfolgend „Anbieter“ genannt), und dem Kunden (nachfolgend „Klient“ genannt). Sie gelten für alle Dienstleistungen, einschließlich der Gründung von LLCs (Limited Liability Companies) in den USA und LLPs (Limited Liability Partnerships) in Kanada, sowie für damit verbundene Zusatzleistungen.

  • Die Leistungserbringung erfolgt durch Buchung unserer Dienstleistungen. Die Erbringung der Leistung basiert auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Der Anbieter verpflichtet sich zur sorgfältigen und fachgerechten Erfüllung der vereinbarten Leistungen, ohne jedoch einen bestimmten Erfolg zu garantieren (Dienstvertrag, kein Werkvertrag).
  • Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch Unternehmern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft abschließt, das überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Gegenstand der Vereinbarungen und Schriftformerfordernis

Der Gegenstand der getroffenen Vereinbarung wird einzelvertraglich geregelt. Abreden, die über die schriftliche Vereinbarung hinausgehen sind ungültig, bis sie ebenfalls schriftlich vereinbart wurden.

3. Verantwortung des Anbieters

  • Der Anbieter erbringt die vereinbarten Dienstleistungen, wie z. B. die Gründung von LLCs in den USA und LLPs in Kanada, die Bereitstellung von Adressservices (sofern inbegriffen), sowie die optionale jährliche Instandhaltung der Firmen, nach bestem Wissen und Gewissen und mit der gebotenen Sorgfalt.
  • Die Leistungen des Anbieters werden sorgfältig und gewissenhaft nach den vertraglichen Vereinbarungen erfüllt. Dabei liegt der Fokus auf der fachgerechten Umsetzung der Gründungs- und Verwaltungsleistungen, jedoch ohne Gewährleistung eines bestimmten Erfolgs, da die erfolgreiche Nutzung der gegründeten Firmen von externen Faktoren abhängt (z. B. behördliche Anforderungen, Plattformrichtlinien oder steuerliche Gegebenheiten).
  • Der Anbieter stellt dem Klienten eine strukturierte Abwicklung der Firmengründung sowie optionale Zusatzleistungen wie Dokumentenverwaltung und Jahresverlängerungen zur Verfügung. Diese Dienstleistungen werden, je nach Vereinbarung, vollständig digital oder über entsprechende Kommunikationswege abgewickelt.

4. Verantwortung des Klienten

Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Firmengründung sowie die begleitenden Dienstleistungen ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess sind. Ein bestimmter Erfolg oder die Eignung der gegründeten LLC oder LLP für die individuellen Zwecke des Klienten können nicht garantiert werden.

Der Klient ist dafür verantwortlich, sich vor der Beauftragung umfassend über die rechtlichen, steuerlichen und bürokratischen Anforderungen seines Vorhabens zu informieren. Dazu gehören insbesondere die Rahmenbedingungen für die Nutzung der LLC oder LLP in seinem Wohnsitzland, für geplante Geschäftsaktivitäten oder für steuerliche und behördliche Anforderungen. Der Anbieter berät nicht zu rechtlichen oder steuerlichen Angelegenheiten und übernimmt keine Haftung für die Eignung der gegründeten Firma für die beabsichtigten Zwecke des Klienten.

Der Klient erkennt an, dass:

  • Er selbst für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Nutzung der LLC oder LLP verantwortlich ist, einschließlich der Erfüllung steuerlicher Pflichten und der Bereitstellung notwendiger Dokumente.
  • Externe Faktoren wie behördliche Anforderungen, Plattformrichtlinien, Bankenrichtlinien oder länderspezifische Gesetze außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen.
  • Alle Maßnahmen, die im Rahmen der Dienstleistungen unternommen werden, ausschließlich in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.

Der Klient verpflichtet sich, die für die Gründung und Verwaltung notwendigen Unterlagen und Informationen vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen sowie die Kommunikation mit dem Anbieter rechtzeitig zu führen. Sollten Anforderungen seitens Dritter zusätzliche Nachweise oder Schritte erfordern, liegt es in der Verantwortung des Klienten, diese zu erfüllen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den bereitgestellten Informationen und Hinweisen des Anbieters um allgemeine Empfehlungen und keine verbindlichen Anweisungen oder Zusicherungen handelt. Die erfolgreiche Nutzung der gegründeten Firma hängt von individuellen Faktoren ab, die der Klient eigenständig sicherzustellen hat.

5. Vertraulichkeit

Der Anbieter verpflichtet sich, sämtliche vom Klienten bereitgestellten Informationen, Unterlagen und Daten streng vertraulich zu behandeln. Diese werden ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Dienstleistung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, der Klient hat dem ausdrücklich zugestimmt oder es besteht eine gesetzliche Verpflichtung dazu.

Der Klient verpflichtet sich, alle vom Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung zur Verfügung gestellten Materialien, Dokumente, Berichte und Informationen ausschließlich für eigene Zwecke zu verwenden. Diese Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen weder vervielfältigt, veröffentlicht, an Dritte weitergegeben noch in irgendeiner Form kommerziell genutzt werden, es sei denn, der Anbieter hat dies ausdrücklich schriftlich genehmigt.

Das Nutzungsrecht der bereitgestellten Dokumente und Unterlagen ist ausschließlich dem Klienten vorbehalten und nicht übertragbar. Jede unbefugte Weitergabe oder Nutzung durch Dritte stellt einen Verstoß gegen diese Vereinbarung dar. Im Falle eines solchen Verstoßes verpflichtet sich der Klient, eine Vertragsstrafe in Höhe von 9.000 EUR pro Verstoß zu zahlen, zuzüglich der Kosten für die Rechtsverfolgung und der durch die unbefugte Nutzung entstandenen Aufwendungen.

Darüber hinaus haftet der Klient für alle Schäden, die dem Anbieter oder anderen Klienten durch die unbefugte Nutzung oder Weitergabe entstehen. Der Anbieter behält sich vor, weitergehende Ansprüche geltend zu machen.

6. Durchführung der Dienstleistung

Die Durchführung der angebotenen Leistungen wird durch den Anbieter festgelegt. Abhängig von der Natur der Dienstleistung kann die Kommunikation und Leistungserbringung im persönlichen Gespräch, über digitale Kommunikationsmittel (z. B. E-Mail, Zoom, WhatsApp, Telegram) oder über automatisierte Prozesse erfolgen.

Der Anbieter bemüht sich, Termine und Vereinbarungen so effizient wie möglich zu gestalten, übernimmt jedoch keine Haftung für Reise- oder sonstige Unkosten, die dem Klienten im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen entstehen. Dies gilt auch dann, wenn ein Termin aus Gründen abgesagt oder verschoben werden muss, die der Anbieter zu vertreten hat.

Der Klient trägt die Verantwortung, rechtzeitig zu den vereinbarten Terminen zu erscheinen und die notwendigen technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an Onlineformaten sicherzustellen. Bei Nichterscheinen oder verspäteter Teilnahme liegt es im Ermessen des Anbieters, ob und in welchem Umfang ein Ersatztermin angeboten wird.

7. Kosten für die Firmengründung, Übernahme, Verlängerung und Zusatzleistungen einer LLP oder LLC

Die Kosten für alle angebotenen Dienstleistungen, einschließlich Firmengründung, Übernahme, Verlängerung (Instandhaltung) sowie optionaler Zusatzleistungen, werden vor der Buchung auf den entsprechenden Buchungsseiten transparent und vollständig dargestellt.

Sämtliche Gebühren beinhalten ausschließlich die ausdrücklich vereinbarten Leistungen. Zusätzliche Kosten, die durch externe Anforderungen entstehen (z. B. Beglaubigungen, Apostillen, zusätzliche Dokumentation für Behörden, Banken oder Plattformen), sind vom Klienten zu tragen, sofern sie nicht ausdrücklich Teil der gebuchten Leistung sind.

Der Klient verpflichtet sich, die angegebenen Kosten vor Beginn der Leistungserbringung vollständig zu begleichen. Ohne vollständige Zahlung besteht kein Anspruch auf Leistungserbringung.


Stornierungsbedingungen

1. Vor Beginn der Leistungserbringung:

Der Klient hat das Recht, die gebuchte Dienstleistung bis zu 14 Tage nach der Buchung zu stornieren, sofern die Leistungserbringung noch nicht begonnen hat. In diesem Fall wird der gezahlte Betrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 20 % des Gesamtbetrags (mindestens jedoch 50 EUR) erstattet.

2. Nach Beginn der Leistungserbringung:

Sobald mit der Leistungserbringung begonnen wurde (z. B. Einleitung der Firmengründung, Kommunikation mit Behörden, Erstellung von Dokumenten), ist eine Stornierung nicht mehr möglich. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung, da der Anbieter bereits mit der Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung begonnen hat.

3. Besonderheiten bei Zusatzleistungen:

Optional gebuchte Zusatzleistungen (z. B. Verlängerung der Instandhaltung, Adressservices) können bis zu 30 Tage vor dem jeweiligen Fälligkeitsdatum der Leistung storniert werden. Bereits erbrachte Zusatzleistungen sind von einer Erstattung ausgeschlossen.

4. Nicht-Erscheinen oder fehlende Mitwirkung des Klienten:

Sollte der Klient erforderliche Unterlagen nicht einreichen, vereinbarte Termine nicht wahrnehmen oder nicht rechtzeitig auf Anfragen reagieren, gilt die Leistung dennoch als erbracht, sofern die Verzögerung allein dem Klienten zuzuschreiben ist. Eine Rückerstattung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

5. Unvorhersehbare Umstände:

Sollte die Leistungserbringung aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (z. B. behördliche Änderungen, Einschränkungen durch Dritte), nicht vollständig möglich sein, wird der gezahlte Betrag anteilig für nicht erbrachte Leistungen erstattet.

8. Verzugsregelung

Gerät der Klient mit der Zahlung der vereinbarten Gebühren für mehr als vier Wochen in Verzug, wird der geschuldete Betrag mit 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz verzinst.

Für Unternehmer gilt eine Verzinsung von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

Während des Verzugs ist der Anbieter berechtigt, sämtliche Leistungen, einschließlich laufender Zusatzleistungen (z. B. Verlängerung von Adressservices, Postscanning oder anderer Instandhaltungsmaßnahmen), bis zur vollständigen Begleichung der ausstehenden Beträge auszusetzen.

Sollte durch den Verzug eine Verzögerung bei der Erbringung von Leistungen eintreten, liegt es im Ermessen des Anbieters, ob die Leistungserbringung fortgesetzt wird. Eine Verpflichtung zur Nachholung der ausgefallenen Leistungen besteht nicht, sofern der Vertrag durch den Verzug über den ursprünglich vereinbarten Zeitraum hinaus verlängert würde.

Der Anbieter behält sich das Recht vor, nach zweimaliger Mahnung und erfolglosem Ablauf der gesetzten Fristen die Beauftragung als endgültig storniert zu betrachten. In diesem Fall gilt die Leistung als nicht mehr geschuldet, und der Klient verliert sämtliche Ansprüche auf die vertraglich vereinbarte Dienstleistung.

9. Haftungsausschluss

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die dem Klienten durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen, sowie für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Klient regelmäßig vertrauen darf. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

Der Anbieter haftet nicht für die Nichterreichung eines bestimmten Ziels, das der Klient mit der Beauftragung einer LLC- oder LLP-Gründung oder den damit verbundenen Dienstleistungen verfolgt. Es obliegt dem Klienten, sicherzustellen, dass die gewählte Unternehmensstruktur den beabsichtigten Anforderungen entspricht.

Mit der Beauftragung erklärt der Klient, die angebotenen Dienstleistungen auf freiwilliger Basis und in eigener Verantwortung in Anspruch zu nehmen. Ihm ist bewusst, dass die angebotenen Leistungen keine steuerliche, rechtliche oder finanzielle Beratung ersetzen und stets auf eigenes Risiko erfolgen.

Darüber hinaus übernimmt der Anbieter keine Haftung für:

  • Entscheidungen und Maßnahmen, die der Klient basierend auf der Beratung trifft.
  • Folgen, die sich aus der Nutzung der LLC oder LLP ergeben, insbesondere in Bezug auf steuerliche, rechtliche oder bürokratische Anforderungen.
  • Indirekte oder Folgeschäden, die durch Verzögerungen oder Komplikationen entstehen, die außerhalb der Kontrolle des Anbieters liegen.
  • Risiken oder Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung von Drittanbietern oder externen Dienstleistungen, die im Rahmen des Gründungsprozesses oder der laufenden Betreuung erforderlich sind.

Die Haftung für Verluste, die durch unzureichende Mitwirkung des Klienten entstehen, ist ausgeschlossen. Der Anbieter kann ebenfalls keine Garantie für den Erfolg der Firmengründung oder die Akzeptanz der Firmendokumente bei Behörden oder Geschäftspartnern übernehmen.

Haftung für Drittprozesse

Unsere Dienstleistung umfasst die Gründung von LLCs (Limited Liability Companies) in den USA und LLPs (Limited Liability Partnerships) in Kanada sowie die damit verbundenen Leistungen, wie etwa die Bereitstellung einer Geschäftsadresse und Postweiterleitung für LLCs. Für LLPs in Kanada ist die Bereitstellung einer Geschäftsadresse und eines Postscanning-Services nicht inbegriffen. Der Klient ist verpflichtet, sich eigenständig um die Postanschrift der LLP, nach erfolgreicher Namensprüfung und erst nach Bekanntgabe durch den Anbieter, zu kümmern.

Wir garantieren die erfolgreiche Gründung der LLC oder LLP im Rahmen der von uns angebotenen Leistungen. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für Schwierigkeiten, die nach Abschluss der Gründung oder im Verlauf des Gründungsprozesses auftreten können, insbesondere wenn diese auf Faktoren zurückzuführen sind, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen oder die Nutzung der LLC oder LLP betreffen. Dazu gehört, dass:

  • die Eröffnung eines Geschäftskontos, Broker-Accounts, Krypto-Wallets durch den Klienten nicht möglich ist (z. B. aufgrund fehlender oder nicht nachweisbarer Dokumente des Klienten, wie z.B. einen nicht vorhandenen Wohnsitznachweis).
  • die Anmeldung auf einer Handelsplattform (z. B. Amazon oder anderen) verweigert wird, etwa aufgrund von Anforderungen an spezifische Dokumente, welche nicht Teil der Gründungsdokumente sind.
  • die LLC oder LLP als Nachweis für die Erlangung eines Visums oder eines Aufenthaltsrechts in einem bestimmten Land verwendet werden soll und die zuständigen Behörden diese nicht akzeptieren oder zusätzliche Anforderungen stellen.
  • eine VAT- oder Umsatzsteuer-ID für die LLC oder LLP benötigt wird und der Klient diese aufgrund von bürokratischen Hürden oder zusätzlich geforderten Dokumenten, die nicht Teil der Firmengründung sind, nicht erhalten kann.
  • die LLC oder LLP zur Absicherung von Grundstücken oder Immobilien verwendet werden soll und dies nicht akzeptiert wird.
  • die LLC oder LLP als Holdingstruktur dienen oder Firmenanteile eines anderen Unternehmens halten soll, was nicht wie geplant umgesetzt werden kann.
  • die LLC oder LLP genutzt werden soll, um weitere Unternehmen zu gründen oder zu eröffnen, und dies aufgrund von Anforderungen oder Einschränkungen nicht möglich ist.
  • eine generelle Zweckentfremdung der LLC oder LLP angestrebt wird, die nicht den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der jeweiligen Gesellschaftsform entspricht.
  • steuerliche Hürden auftreten, die sich aus der Firmengründung ergeben, wie z. B.: persönliche Steuererklärungspflichten, die entstehen können, wenn der Klient an Kunden im Land der LLC oder LLP verkauft oder in einem Land mit Steuererklärungspflicht ansässig ist (z. B. aufgrund der 183-Tage-Regelung). Nachbesteuerung durch deutsche Behörden, z. B. wenn der Klient trotz Auswanderung unter die erweitert beschränkte Steuerpflicht fällt.
  • der Klient im Gründungsprozess keine Geschäftsadresse für seine LLP erhält, etwa weil Wohnsitznachweise für die Verifizierung fehlen. Sollte die Adresse nicht buchbar sein, so kann nur eine Teilrückerstattung des gezahlten Betrages erfolgen.

Besonderheiten von Dokumentanforderungen

Wir haften nicht für Verzögerungen, Mehrkosten oder Schwierigkeiten, die entstehen können, wenn Banken, Plattformen, Behörden, Länder oder andere Institutionen Dokumente in beglaubigter Form (z. B. mit Apostille) oder zusätzliche Unterlagen verlangen. Es liegt in der Verantwortung des Klienten, sich über die Anforderungen der jeweiligen Stellen zu informieren und sicherzustellen, dass die notwendigen Dokumente vorliegen oder beschafft werden können.

Eigenverantwortung des Klienten

Es obliegt dem Klienten, sich vor der Beauftragung und Nutzung der LLC oder LLP umfassend über die spezifischen Anforderungen seines Vorhabens zu informieren, einschließlich rechtlicher, steuerlicher und bürokratischer Vorgaben. Wir beraten nicht zu steuerlichen oder rechtlichen Angelegenheiten und können keine Garantie dafür übernehmen, dass die LLC oder LLP für die beabsichtigten Zwecke des Klienten geeignet ist.

Optionale Verlängerungsleistungen

Die Gründung der LLC oder LLP beinhaltet die Erstellung und Eintragung der Gesellschaft sowie bei der LLC die Bereitstellung einer Geschäftsadresse und Postweiterleitung. Diese Leistungen sind Bestandteil unserer Gründungsdienstleistung und nicht optional.

Für die Verlängerung und Instandhaltung der LLC oder LLP (z. B. Einreichung des Annual Reports, IRS-Compliance-Formalitäten) bieten wir optional buchbare Zusatzleistungen an. Die Verlängerung muss jeweils zum Stichtag der Fälligkeit gebucht werden. Bitte beachten:

  • Für LLPs in Kanada ist die Bereitstellung einer Geschäftsadresse und eines Postscanning-Services nicht inbegriffen. Der Klient ist verpflichtet, sich eigenständig um die Postanschrift der LLP zu kümmern.
  • Die Nicht-Buchung einer Verlängerung kann dazu führen, dass die Gesellschaft als inaktiv oder aufgelöst gilt, was in der Verantwortung des Klienten liegt.

Keine Zusicherung von Erfolg

Unsere Dienstleistung zielt darauf ab, die LLC oder LLP ordnungsgemäß und gemäß den geltenden rechtlichen Anforderungen des jeweiligen Landes zu gründen. Wir geben jedoch keine Zusicherung, dass die Gesellschaft automatisch alle Voraussetzungen oder Anforderungen für spezifische Zwecke, wie z. B. die oben genannten, erfüllt.

10. Vertragsende und Kündigung

Der Vertrag endet mit erfolgreichem Abschluss der Leistungserbringung, welche die Gründung einer LLC oder LLP, Übernahme bzw. Betreuung eines bestehenden Unternehmens, sowie die inkludierten Leistungen für den vereinbarten Zeitraum umfasst. Voraussetzung ist die vollständige Zahlung des vereinbarten Betrags auf das angegebene Konto oder über den bereitgestellten Zahlungsanbieter (z. B. Digistore24 oder Stripe) durch den Klienten.

Der Vertrag kann von beiden Seiten bis zum Abschluss der Leistung ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. In diesem Fall werden nicht erbrachte Leistungen abzüglich bereits entstandener Aufwände innerhalb von 14 Werktagen anteilig zurückerstattet.

Leistungsdauer und Annahmeverpflichtung

Der Klient ist verpflichtet, die zur Leistungserbringung notwendigen Unterlagen, Informationen und Freigaben fristgerecht bereitzustellen. Verzögerungen, die allein durch die Nichtbereitstellung durch den Klienten entstehen, können die Erfüllung des Vertrags beeinträchtigen. In solchen Fällen gilt die Leistung als erbracht, wenn:

  1. Die Dienstleistung aufgrund fehlender Mitwirkung des Klienten nicht abgeschlossen werden konnte.
  2. Zwei innerhalb eines angemessenen Zeitraums vorgeschlagene Termine zur Klärung oder Fortführung vom Klienten abgelehnt wurden.

Terminvereinbarungen und Verschiebungen

Vereinbarte Termine können vom Klienten einmalig mit einer Vorlaufzeit von mindestens sieben Werktagen verschoben werden. Wiederholtes Nichterscheinen führt zum Verfall des Termins und einer Erfüllungspflicht seitens des Anbieters. Bei unvorhersehbaren oder nicht zu vertretenden Umständen (z. B. nachgewiesene Krankheit, Abbruch der Internetverbindung) wird der Termin einvernehmlich neu angesetzt.

Verfall von Leistungen

Falls der Klient die notwendigen Schritte für die Nutzung der LLC oder LLP (z. B. Unterlagen für die Registrierung, Steuerformalitäten, Plattformanmeldungen) nicht rechtzeitig einleitet oder abschließt, haftet der Anbieter nicht für die Folgen. Bereits erbrachte Leistungen verfallen, wenn der Klient diese nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums abruft oder den Prozess verzögert.

Onlineangebote

Falls ein Onlinekurs oder digitale Inhalte Bestandteil der Leistung sind, gilt die Verpflichtung des Anbieters als erfüllt, sobald der Kurs technisch zugänglich und gemäß der Leistungsbeschreibung vollständig zur Verfügung gestellt wurde.

Beendigung der Betreuung und Eigenverantwortung des Klienten

Mit Beendigung unserer vertraglichen Zusammenarbeit endet auch unsere Verpflichtung zur Unterstützung und Beratung des Klienten. Nach Vertragsende ist der Klient alleinverantwortlich für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der LLC oder LLP, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • Erfüllung von Pflichten gegenüber Behörden: Der Klient ist selbst dafür zuständig, Annual Reports, Steuererklärungen oder andere gesetzlich vorgeschriebene Formalitäten eigenständig zu erledigen. Wir erinnern nicht mehr an Fristen oder bieten Unterstützung bei der Einreichung oder Bezahlung solcher Pflichten an.
  • Informationen zur eigenständigen Durchführung: Es erfolgt keine Beratung oder Erklärung darüber, wie Annual Reports eingereicht, Zahlungen an das Registry Department oder den Secretary of State geleistet oder steuerliche Formalitäten erfüllt werden können.
  • Betreuung durch den Registered Agent: Wir legen für unsere Klienten keinen separaten Account bei unserem Registered Agent an. Alle Klienten werden während der Vertragslaufzeit über unseren Agentur-Business-Account betreut. Nach Beendigung der Zusammenarbeit endet auch die Betreuung über diesen Account.

Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Klienten, nach Vertragsende die notwendigen Schritte zu ergreifen, um die Erfüllung seiner gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen sicherzustellen.

11. Widerrufsrecht

  • Das Widerrufsrecht richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und wird in der gesonderten Widerrufsbelehrung detailliert erläutert.
  • Verbraucher werden im Bestellprozess ausdrücklich auf ihr Widerrufsrecht hingewiesen, einschließlich der Regelungen zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts. Vor Vertragsabschluss ist eine Bestätigung der Kenntnisnahme und des Einverständnisses durch ein Kontrollkästchen erforderlich.
  • Mit dem Klick auf den Bestellbutton erklärt der Verbraucher ausdrücklich sein Einverständnis, dass der Anbieter mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Der Verbraucher erkennt an, dass das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 5 BGB bei vollständiger Vertragserfüllung oder bei Erbringung digitaler Inhalte, die nicht auf einem physischen Datenträger geliefert werden, erlischt. Dies wird ebenfalls in der Bestätigungs-E-Mail vermerkt, die nach Vertragsabschluss versendet wird.
  • Unternehmern steht gemäß den gesetzlichen Regelungen kein Widerrufsrecht zu. Ein solches wird im Rahmen der Vertragsbeziehung auch nicht freiwillig eingeräumt.

 12. Salvatorische Klausel

  • Es gilt das Recht des Staates des Unternehmenssitzes (British Columbia, Kanada), soweit dies rechtlich zulässig ist, also kein unabdingbares Landesrecht dagegenspricht.
  • Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages sind schriftlich zu vereinbaren. Dies kann zum Beispiel im Rahmen eines Individualvertrages geschehen. In diesem Fall haben die AGB weiterhin in den Punkten Gültigkeit, in denen sie nicht durch die Vereinbarung überschrieben werden.
  • Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen. Soweit diese nicht gefunden werden kann, gilt die gesetzliche Bestimmung.

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