Willkommen im LLC-Leitfaden

Hier findest du alle wichtigen Informationen rund um die Gründung und Verwaltung deiner US LLC – klar erklärt, praxisnah und auf den Punkt gebracht. Ob es um steuerliche Aspekte, Bankkonten, Wohnsitzfragen, Annual Reports oder Besonderheiten bei internationalen Kunden geht: In dieser Übersicht findest du alles, was du wissen musst, um deine LLC rechtssicher und effizient zu führen – speziell abgestimmt auf Unternehmer mit Wohnsitz im Ausland.


Hinweis zur Bankkonto-Eröffnung für Deine US LLC

Bei der Eröffnung eines Geschäftskontos für deine US LLC – sei es bei Wise oder einer anderen Bank – ist es wichtig, die unterschiedlichen Adresstypen korrekt anzugeben und die Anforderungen der Bank zu verstehen. Die bei der Gründung angegebene LLC-Geschäftsadresse ist in der Regel keine Handelsadresse, also keine physische Adresse, von der aus du tatsächlich arbeitest. Sie dient lediglich als registrierte Geschäftsanschrift deiner LLC beim Bundesstaat.

Wenn dich eine Bank oder ein Zahlungsdienstleister (z. B. Wise) nach einer “Trading Address” oder einer “Personal Address” fragt, ist damit immer deine operative Adresse gemeint – also die Adresse, von der aus du dein Business betreibst. Das kann deine Wohnung (Home Office), ein Co-Working Space oder auch ein kleines Büro sein – Hauptsache, du kannst diese Adresse durch ein offizielles Dokument belegen. Gültige Nachweise sind beispielsweise ein Mietvertrag, eine Strom- oder Internetrechnung oder ein Kontoauszug mit Adressangabe.

Achte unbedingt darauf, in den entsprechenden Feldern nicht versehentlich die LLC-Geschäftsadresse einzutragen, insbesondere wenn diese von der Bank vorab automatisch eingefügt wurde. Wenn du hier keine Korrektur vornimmst, kann es später zu Problemen kommen – etwa wenn du Monate später auf Reisen bist und keinen Zugriff mehr auf aktuelle Nachweisdokumente hast. Wird hingegen ausdrücklich nach der „Company address“ oder „Business address“ gefragt, gibst du natürlich die offizielle LLC-Adresse an, die du bei der Gründung erhalten hast.

Beachte außerdem, dass nicht jede Bank oder Plattform jede LLC akzeptiert. Entscheidende Faktoren sind häufig dein Wohnsitzland, das Tätigkeitsfeld deiner LLC und die Dokumente, die du zur Identitäts- und Unternehmensverifizierung bereitstellen kannst. Fast alle Banken fordern auch die EIN (Employer Identification Number – die Steuernummer deiner LLC) als Voraussetzung für die Kontoeröffnung.

Welche Bank zu dir passt, hängt also stark von deiner persönlichen Situation ab. Hier findest du eine Auswahl an Fintech-Banken, bei denen unsere Klienten bereits erfolgreich Geschäftskonten eröffnet haben:

Fintech-Banken in der EU oder weltweit:

Airwallex, Payoneer, Bankera, Wallter, Zyla, Arival, Satchelpay, Revolut, Paxumbank, Silverbird, 3s.money, Paynexpay, Strondy, Wittix, Ibanera, Paydo, Payswix, Connectpay, Pervesk, Currenxie, Zen

Fintech-Banken in den USA:

Mercury, Relay, Slash, Trynovel, Globalfy, Zilbank, Orientalbank, Brex

Ein letzter Tipp: Wenn du mit der Kontoeröffnung starten möchtest, warte am besten nicht zu lange nach Gründung deiner LLC. Besonders bei US-Plattformen wie Mercury oder Relay ist es einfacher, ein Konto zeitnah nach Erhalt deiner EIN und Gründungsdokumente zu eröffnen, solange deine Angaben noch frisch und nachvollziehbar sind. Außerdem ändern Banken gerne mal ihre Richtlinien zum Nachteil der Kunden! Wer z.B. ein Geschäftskonto bei Wise mit einer Wohnsitz-Adresse in Paraguay noch vor 2024 eröffnet hatte, der hatte Glück und kann sein Konto auch behalten. Neuanmeldungen mit Wohnsitz-Adressen aus Paraguay, Panama, Zypern, Malta und Dubai (VAE) werden bei Fintech-Banken innerhalb der EU immer schwieriger bis fast unmöglich!


Annual Report (Jahresmeldung) Deiner US LLC

Wenn du deine LLC in Florida oder Wyoming gegründet hast, musst du einmal jährlich einen sogenannten Annual Report einreichen. In New Mexico entfällt diese Pflicht – dort ist kein Annual Report vorgesehen. Die Einreichung erfolgt nicht automatisch, sondern wird von uns übernommen, sobald du deine LLC-Verlängerung bei uns bezahlt hast.

Wichtig: Der Annual Report hat nichts mit einer Steuererklärung zu tun und erfordert auch keine Angaben zu Umsätzen, Gewinnen oder sonstigen Finanzdaten. Stattdessen werden lediglich die grundlegenden Unternehmensdaten aktualisiert, z. B. die Geschäftsadresse, Kontaktinformationen oder die Zusammensetzung der Mitglieder (Member). Es geht also rein um die formale Bestätigung deiner Unternehmensdaten gegenüber dem jeweiligen Bundesstaat.

Der Zeitpunkt der Einreichung ist unterschiedlich geregelt:

In Wyoming wird der Annual Report immer exakt 12 Monate nach der Gründung deiner LLC fällig. In Florida hingegen muss der Annual Report jedes Jahr zwischen dem 1. Januar und dem 1. Mai eingereicht werden – unabhängig vom tatsächlichen Gründungsdatum. Das bedeutet: Auch wenn du deine LLC in Florida z. B. im Oktober gegründet hast, muss der Annual Report bereits im folgenden Januar abgegeben werden.

Für dich bedeutet das auch, dass die Verlängerung deiner LLC:

- in New Mexico und Wyoming jeweils alle 12 Monate ab dem Gründungsdatum erfolgt,

- und in Florida immer im Januar, unabhängig vom ursprünglichen Gründungsmonat.

Sobald du die Verlängerung bei uns beauftragt und bezahlt hast, senden wir dir automatisch ein Online-Formular, mit dem du deine Angaben zur LLC überprüfen oder anpassen kannst. Auf dieser Grundlage reichen wir den Annual Report fristgerecht für dich ein – ganz unkompliziert und stressfrei.


IRS Compliance Formalitäten für Single Member LLCs (Steuerdokumente 5472+1120)

Wenn Du eine US-LLC mit nur einem Gesellschafter besitzt und dieser nicht in den USA ansässig ist, verlangt das IRS einmal im Jahr die Einreichung der Formulare 5472 und 1120. Diese sogenannten IRS-Compliance-Formalitäten betreffen alle Single-Member-LLCs im Auslandseigentum – unabhängig davon, ob die LLC im jeweiligen Geschäftsjahr aktiv war, Umsätze erzielt hat oder bereits aufgelöst wurde. Es handelt sich dabei ausdrücklich nicht um eine Steuererklärung. Die Formulare dienen ausschließlich der Informationsweitergabe an die US-Steuerbehörde und begründen keinerlei Steuerpflicht in den USA.

Wir senden unseren Klienten gegen Ende Januar bzw. Anfang Februar einen Link zu einem kurzen Online-Formular, mit dem wir die für die Einreichung notwendigen Informationen abfragen. Du wirst beispielsweise gefragt, ob es im zurückliegenden Jahr Auszahlungen an Dich gab, ob Deine LLC investiert war und welche Gesamtbeträge in USD vorliegen. Eine Einnahmenüberschussrechnung oder detaillierte Buchhaltung ist nicht erforderlich. Wichtig ist nur, dass sämtliche Beträge in US-Dollar angegeben werden, da das IRS keine anderen Währungen akzeptiert. Den vom IRS anerkannten Wechselkurs verlinken wir Dir im Formular.

Sobald uns Deine Angaben vorliegen, kümmern wir uns um die Erstellung und fristgerechte Einreichung der Formulare. Sollte Deine LLC im Jahr 2024 inaktiv gewesen sein oder bereits aufgelöst worden sein, benötigen wir dennoch eine Rückmeldung – denn auch in diesen Fällen ist eine Einreichung verpflichtend.


IRS Compliance Formalitäten für Multi Membered LLCs (Steuerdokument 1065)

Wenn Du eine US-LLC mit mehreren Gesellschaftern besitzt, gilt Deine LLC steuerlich als Partnership. In diesem Fall verlangt das IRS jedes Jahr die Einreichung des Formulars 1065 – auch dann, wenn die LLC im zurückliegenden Geschäftsjahr keine Umsätze erzielt oder ihre Tätigkeit bereits eingestellt hat. Das Formular dient ausschließlich der Informationsweitergabe an die US-Steuerbehörde und führt nicht automatisch zu einer Steuerpflicht in den USA. Es wird jedoch verwendet, um mögliche US-steuerpflichtige Partner zu identifizieren.

Damit wir das Formular 1065 im Namen Deiner LLC einreichen können, erfassen wir über unser IRS Compliance Interview einige grundlegende Informationen. Dazu gehören unter anderem die Einnahmen Deiner LLC, bestehende Partnerschaftsverhältnisse, die steuerlichen Wohnsitze aller Gesellschafter sowie Deine aktuelle Anschrift. Anders als bei einer Single-Member-LLC werden hier auch finanzielle Daten abgefragt – zum Beispiel der USD-Bestand auf den Geschäftskonten der LLC zu Beginn und zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres. Diese Angaben lassen sich meist einfach mit einem Blick auf die Kontoauszüge oder die Transaktionen des Jahres ermitteln.

Wichtig ist, dass Du alle Geldbeträge ausschließlich in US-Dollar angibst, da das IRS keine Angaben in Euro oder anderen Währungen akzeptiert. Den offiziellen Wechselkurs, den das IRS für Umrechnungen vorgibt, verlinken wir Dir selbstverständlich im Formular.

Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Zeitraum, in dem Deine LLC als Multi-Member-LLC geführt wurde. Falls Deine LLC im Laufe des Jahres von einer Single-Member-LLC zu einer Multi-Member-LLC (oder umgekehrt) umgewandelt wurde, beziehen sich die Angaben ausschließlich auf den Zeitraum der aktiven Multi-Member-Struktur. Alle vorherigen oder nachfolgenden Zeiträume fallen unter die getrennte Erklärungspflicht über das Formular 5472.

Wir informieren Dich rechtzeitig per E-Mail, sobald das IRS Compliance Interview startet – in der Regel gegen Ende Januar. Solltest Du derzeit keine feste Adresse oder keinen steuerlichen Wohnsitz haben, musst Du dennoch einen Wohnsitz angeben, zum Beispiel Deinen letzten bekannten steuerlichen Wohnsitz in Deutschland oder einem anderen Land. Ohne diese Angabe kann das Formular nicht eingereicht werden.


FBAR (Foreign Bank Account Report) bei Kontostand ab einer Höhe von USD 10,000

Wenn Deine US-LLC im vorherigen Kalenderjahr über ausländische Geschäftskonten verfügte – also über Konten außerhalb der USA – und der kumulierte Kontostand dieser Konten zu irgendeinem Zeitpunkt 10.000 US-Dollar überschritten hat, bist Du verpflichtet, einen sogenannten FBAR (Foreign Bank Account Report) einzureichen. Das betrifft zum Beispiel Konten bei Wise mit einer belgischen IBAN, auch wenn sie über Deine US-LLC eröffnet wurden. Die FBAR-Pflicht besteht unabhängig von der Unternehmensform und gilt auch für LLCs mit nur einem Gesellschafter.

Wichtig ist dabei: Die FBAR-Pflicht bezieht sich ausschließlich auf ausländische Geschäftskonten der LLC – nicht auf private Konten und auch nicht auf andere Unternehmenskonten, die nicht auf den Namen Deiner US-LLC registriert sind. Wenn Du also z. B. Einnahmen über die LLC generierst, das Geld aber auf das Geschäftskonto einer anderen Firma oder sogar auf Dein Privatkonto eingeht, fällt das nicht unter die FBAR-Meldepflicht. US-Konten, wie etwa bei Mercury, Relay oder Wise USD (mit US-Routing-Nummer), sind ebenfalls nicht betroffen.

Das Geschäftsjahr, auf das sich die Meldung bezieht, ist immer das Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember) – unabhängig vom Gründungsdatum oder dem Verlängerungszeitpunkt Deiner LLC. Wenn Deine LLC erst im laufenden Jahr gegründet wurde, kannst Du diese Information fürs Erste ignorieren.

Die FBAR-Einreichung erfolgt über das Online-Portal der US-Finanzaufsichtsbehörde FinCEN. Alle Beträge musst Du dabei in US-Dollar angeben. Eine offizielle Umrechnungstabelle mit den vom IRS anerkannten Wechselkursen verlinken wir Dir selbstverständlich bei Bedarf.

Die Frist zur Abgabe des FBAR ist grundsätzlich der 15. April, sie wird jedoch automatisch bis zum 15. Oktober verlängert – es ist also genug Zeit, sich darum zu kümmern. Wir erinnern zwei mal im Jahr (am 1. April und am 1. Oktober) per E-Mail daran!


Erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach dem Wegzug aus Deutschland – und wie du sie vermeiden kannst

Wenn du Deutschland verlassen hast und dich dauerhaft im Ausland aufhältst – zum Beispiel in Thailand –, solltest du die sogenannte erweiterte beschränkte Steuerpflicht kennen. Diese besondere Regelung greift dann, wenn du in den letzten zehn Jahren vor deinem Wegzug mindestens fünf Jahre unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig warst. Sie kann dazu führen, dass Deutschland auch nach deinem Wegzug noch Steuern auf bestimmte Einkünfte erhebt – und zwar für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren.

Ob du davon betroffen bist, hängt von zwei Vermögensgrenzen ab. Die erste ist erreicht, wenn dein Vermögen in Deutschland 154.000 Euro übersteigt. Die zweite ist relevant, wenn dein Inlandsvermögen mehr als 30 % deines weltweiten Vermögens ausmacht. Wichtig: Es reicht aus, wenn eine dieser Grenzen überschritten wird – du musst also nicht beide Kriterien erfüllen, damit die Regelung greift.

Aber das allein reicht noch nicht. Zusätzlich verlangt das Gesetz, dass du auch weiterhin „wesentliche wirtschaftliche Interessen“ in Deutschland hast. Was darunter fällt? Zum Beispiel, wenn du in Deutschland aktiv Einkünfte erzielst, ein Unternehmen betreibst, eine Betriebsstätte hast oder der Großteil deiner Kunden ausschließlich aus Deutschland stammt. Und genau hier liegt der Gestaltungsspielraum: Wer seine wirtschaftliche Struktur international ausrichtet und den tatsächlichen Lebensmittelpunkt klar ins Ausland verlegt, kann die erweiterte beschränkte Steuerpflicht in vielen Fällen vermeiden.

Ein wichtiger Punkt ist die steuerliche Betriebsstätte. Wenn du beispielsweise eine US LLC verwendest und diese ausschließlich von deinem ausländischen Wohnsitz aus verwaltest – etwa aus Thailand, mit eigenem Laptop, Internet und Telefon, ohne Personal oder feste Einrichtung in Deutschland – dann liegt in der Regel keine Betriebsstätte in Deutschland vor. Das heißt: Deutschland hat keinen Zugriff auf die Einkünfte dieser LLC. Und ganz entscheidend: Auch deutsche Kunden sind erlaubt! Du darfst mit deiner US LLC weiterhin Kunden in Deutschland betreuen, solange die operative und steuerliche Geschäftsleitung nicht in Deutschland stattfindet.

Zugleich solltest du deine Vermögensverhältnisse im Blick behalten. Achte darauf, dass dein deutsches Vermögen – etwa Immobilien, Bankguthaben oder Beteiligungen an deutschen Firmen – entweder unter 154.000 Euro bleibt oder weniger als 30 % deines Gesamtvermögens ausmacht. Wer zum Beispiel ein weltweites Vermögen von 1 Million Euro besitzt, sollte höchstens etwa 300.000 Euro in Deutschland halten, um unterhalb der Grenze zu bleiben.

Ein weiterer zentraler Aspekt ist dein nachweisbarer Lebensmittelpunkt im Ausland. Mietverträge, Strom- und Internetrechnungen, Kontoauszüge, eine Steuernummer im neuen Wohnsitzstaat und ein langfristiges Visum sind hilfreiche Nachweise, um deutlich zu machen: Du lebst und arbeitest nicht mehr in Deutschland. Vermeide es außerdem, in Deutschland gemeldet zu bleiben oder Scheinlösungen wie Briefkastenadressen zu nutzen – das kann als Hinweis auf fortbestehende wirtschaftliche Bindungen gewertet werden.

Fazit

Solange du keine steuerliche Betriebsstätte in Deutschland hast, deine LLC aus dem Ausland steuerlich führst, dein deutsches Vermögen klug strukturierst und deinen Lebensmittelpunkt klar ins Ausland verlagert hast, kannst du die erweiterte beschränkte Steuerpflicht vermeiden – auch wenn du mit deutschen Kunden arbeitest.

Eine frühzeitige und durchdachte Struktur schützt dich hier langfristig vor unnötiger Steuerpflicht in Deutschland.


Was ist ein Compliance-Wohnsitz – und wozu dient er?

Ein sogenannter Compliance-Wohnsitz ist ein rein formaler Wohnsitz, der in erster Linie für Adressnachweise genutzt wird. Häufig wird er in Ländern eingerichtet, in denen man sich nicht dauerhaft aufhält, aber eine offiziell gemeldete Adresse benötigt – zum Beispiel für die Eröffnung von Bankkonten, zur Nutzung von Zahlungsdienstleistern oder zur Einhaltung bestimmter Registrierungsanforderungen bei Plattformen oder Behörden.

Wichtig zu verstehen ist: Ein Compliance-Wohnsitz ersetzt nicht den tatsächlichen Lebensmittelpunkt und ist nicht geeignet, um steuerliche Regelungen wie die erweiterte beschränkte Steuerpflicht in Deutschland zu umgehen. Denn für steuerliche Zwecke zählt nicht die Adresse auf dem Papier, sondern wo man sich tatsächlich aufhält, wirtschaftlich aktiv ist und seinen Alltag verbringt.

Wer also plant, sich steuerlich sauber aus Deutschland abzumelden und die erweiterte beschränkte Steuerpflicht zu vermeiden, braucht mehr als nur eine Scheinadresse. Entscheidend ist, dass man seinen Lebensmittelpunkt wirklich ins Ausland verlagert – idealerweise nachweisbar durch Mietvertrag, Aufenthaltstitel, Bankverbindungen, Steueransässigkeit im neuen Wohnsitzland und berufliche Tätigkeit von dort aus.

Ein Compliance-Wohnsitz kann also eine praktische Lösung für administrative Zwecke sein – ersetzt aber keinesfalls eine echte Auswanderung oder steuerliche Neupositionierung.


Echter Wohnsitz vs. Compliance-Wohnsitz – was zählt für die deutschen Behörden?

Wenn du dich aus Deutschland abmeldest und deinen Wohnsitz ins Ausland verlegst, stellt sich häufig die Frage: Wie beweise ich den deutschen Finanzbehörden, dass ich tatsächlich im Ausland lebe – und nicht nur pro forma? Der Unterschied zwischen einem echten Wohnsitz und einem reinen Compliance-Wohnsitz kann steuerlich entscheidend sein, insbesondere wenn es um die Vermeidung der erweiterten beschränkten Steuerpflicht oder um die Bewertung wirtschaftlicher Interessen geht.

Ein echter Wohnsitz ist dort, wo du deinen Lebensmittelpunkt hast – also wo du tatsächlich lebst, arbeitest, deine Freizeit verbringst, zur Bank gehst, dich ärztlich behandeln lässt, einkaufst, Verträge unterschreibst, also ganz normal am Alltag teilnimmst. Für die deutschen Behörden zählen dabei substantielle Nachweise, nicht nur eine Adresse auf dem Papier.

So überzeugst du die deutschen Finanzbehörden von deinem tatsächlichen Wohnsitz im Ausland:

  • Mietvertrag oder Eigentumsnachweis für deine Wohnung oder dein Haus im Ausland. Idealerweise längerfristig abgeschlossen und auf deinen Namen.
  • Regelmäßige Aufenthaltsnachweise, z. B. durch Kontoauszüge, Kreditkartenumsätze, Mobilfunkverträge oder Rechnungen mit lokalem Bezug.
  • Aufenthaltsstatus: Ein gültiges Visum, eine Aufenthaltserlaubnis oder sogar die Steuerpflicht im neuen Land zeigt deutlich, dass du dort nicht nur zu Besuch bist.
  • Steueransässigkeit im Ausland: Ein offizieller Steuerbescheid oder eine Bestätigung der Steuerbehörde des neuen Wohnsitzlandes ist ein starkes Indiz für deinen Lebensmittelpunkt.
  • Arbeit und Geschäftstätigkeit: Wenn du aus dem Ausland heraus arbeitest, z. B. über deine US LLC, dann sollte auch nachweisbar sein, dass du Verträge dort abschließt, Kundenkontakt pflegst, Rechnungen versendest usw.
  • Keine wirtschaftliche Substanz mehr in Deutschland: Je weniger Verbindungen du zu Deutschland hast – keine Wohnung, keine Bankverbindung, keine berufliche Aktivität – desto glaubwürdiger ist deine Verlagerung ins Ausland.

Im Gegensatz dazu steht ein Compliance-Wohnsitz, der häufig nur dazu dient, eine Adresse vorweisen zu können, ohne wirklich vor Ort zu sein. Solche Scheinwohnsitze erkennen die Finanzbehörden oft schnell – und sie werden nicht anerkannt, wenn es um die steuerliche Beurteilung geht.

Fazit: Wer seinen Wohnsitz wirklich ins Ausland verlegt und dies auch sauber dokumentiert, kann sich erfolgreich aus dem deutschen Steuersystem herauslösen. Es braucht allerdings mehr als nur einen Eintrag in einem Melderegister – es zählt das Gesamtbild aus Lebensumständen, wirtschaftlicher Aktivität und tatsächlicher Präsenz. Falls Du mehr zum Thema Wohnsitz und zu den einzelnen Steuer-Systemen verschiedener Länder erfahren möchtest, so schau Dir gern unseren Beitrag dazu hier an.


Umsatzsteuer & Reverse-Charge bei EU-Kunden

Wenn deine LLC Dienstleistungen an Kunden innerhalb der EU erbringt, greift in vielen Fällen das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren. Das bedeutet: Die Umsatzsteuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über, also auf deinen Kunden – vorausgesetzt, dieser ist selbst Unternehmer und hat eine gültige EU-Umsatzsteuer-ID. Deine Rechnung wird dann netto gestellt, mit dem Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren. Bei Privatkunden oder bestimmten Leistungen kann hingegen eine Umsatzsteuerpflicht im jeweiligen Land entstehen. Die LLC selbst hat in den USA keine Umsatzsteuerpflicht. Falls Du mehr über das Reverse Charge Verfahren wissen und Dir auch gleich eine Muster-Rechnung herunterladen möchtest, so schau Dir gern unseren Beitrag hier an.

W-8BEN Formular

Das Formular W-8BEN wird von US-amerikanischen Unternehmen oder Zahlungsanbietern benötigt, wenn deine LLC Einkünfte aus US-Quellen erhält – etwa über Plattformen wie Amazon, YouTube, Fiverr oder Stripe. Mit diesem Formular erklärst du, dass deine LLC nicht in den USA ansässig ist und keine US-Steuern zahlen muss (sofern kein steuerpflichtiger Inlandsbezug besteht). Wichtig: Das Formular dient dem Zweck, einer automatischen US-Quellenbesteuerung vorzubeugen oder den Steuersatz gemäß einem Doppelbesteuerungsabkommen zu senken. Du musst das W-8BEN regelmäßig erneuern – in der Regel alle 3 Jahre oder bei Änderungen deiner Unternehmensstruktur.

US-Quellensteuer (z. B. Amazon KDP, YouTube etc.)

Verdient deine LLC Geld über Plattformen mit Sitz in den USA, kann eine sogenannte „withholding tax“ (Quellensteuer) fällig werden – in vielen Fällen 30 % pauschal. Mithilfe des W-8BEN Formulars kannst du diese Steuer unter bestimmten Bedingungen vermeiden oder reduzieren, z. B. durch Verweis auf ein Doppelbesteuerungsabkommen oder den Nachweis, dass deine LLC keine US-Betriebsstätte hat. Wird das Formular nicht korrekt eingereicht, behalten Plattformen wie Amazon, YouTube oder Fiverr automatisch 30 % ein – oft auch rückwirkend.

Stripe & Zahlungsanbieter mit einer LLC

Mit einer US LLC kannst du problemlos bei Stripe und anderen Zahlungsdienstleistern ein Geschäftskonto eröffnen – vorausgesetzt, du erfüllst die grundlegenden Anforderungen: Dazu gehören ein gültiges US-Unternehmen (z. B. LLC mit EIN), ein US-Geschäftskonto sowie ein passender Nachweis deiner Geschäftstätigkeit und Adresse. Stripe akzeptiert mittlerweile auch viele LLCs ohne US-Wohnsitz, erwartet aber klare Nachweise zur wirtschaftlichen Substanz (z. B. Website, Geschäftsmodell, Kundenstruktur). Besonders wichtig ist, dass du im Antragsprozess deine persönliche Adresse korrekt angibst und die LLC nicht als Briefkastenfirma wahrgenommen wird.

Geschäftsleitung und Betriebsstätte

Eine Betriebsstätte im steuerlichen Sinne entsteht nicht automatisch durch die Gründung einer US LLC – sie entsteht dort, wo die wesentlichen geschäftlichen Entscheidungen getroffen werden. Wenn du als alleiniger Inhaber deine LLC ausschließlich von deinem Wohnsitz im Ausland steuerlich führst (z. B. aus Thailand), liegt die Geschäftsleitung dort, und nicht in Deutschland. Eine Betriebsstätte in Deutschland kann aber entstehen, wenn du regelmäßig von dort arbeitest, Angestellte oder ein Büro hast oder Geschäftspartner mit weitreichender Entscheidungsbefugnis in Deutschland tätig sind.

Wann greift US-Steuerpflicht?

Solange du weder in den USA wohnst noch dort eine Betriebsstätte hast oder Mitarbeiter beschäftigst, wirst du in den USA in der Regel nicht steuerpflichtig. Die US-Steuerbehörden interessieren sich nicht für Einkünfte, die du außerhalb der USA erzielst – sofern kein direkter Inlandsbezug besteht. Wichtig: Sobald deine LLC jedoch Geschäfte in den USA macht, z. B. durch physische Präsenz oder Verkauf an US-Kunden mit Lagerhaltung, kann sich die steuerliche Lage ändern.

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