Steuerfrei in Thailand: Der beste Steuer-Trick zu 100% legal

Steuern in Thailand umgehen und somit steuerfrei als Ausländer in Thailand leben: Geht das noch?

Steuerfrei in Thailand: Steuern in Thailand als Ausländer

Wer steuerfrei in Thailand leben möchte, sollte sich folgende Zeilen etwas genauer durchlesen. Denn auch Thailand hat sein ganz eigenes aber relativ einfach zu verstehendes Steuersystem.

Steuern in Thailand als Ausländer sind vor allem dann zu zahlen, wenn man in Thailand aus thailändischen Quellen Einkünfte bzw. Gewinne generiert. Unabhängig davon wie lange man sich im Land aufhält.

Einkünfte in Thailand aus thailändischen Quellen bedeutet:

  • Ein Geschäft in Thailand zu betreiben
  • In Thailand Arbeiten durchzuführen
  • Bei einem Arbeitgeber in Thailand angestellt zu sein
  • Immobilien in Thailand zu besitzen und zu vermieten oder zu verkaufen

Anders sieht es bei Einkünften aus ausländischen Quellen in Thailand aus.   

Steuerfrei in Thailand für Gewinne aus dem Ausland?

In Thailand gilt das Prinzip der Residenzbesteuerung ohne Außensteuergesetze. Eigentlich könnte man fast behaupten das hier eine Mischung aus Residenz-, Territorialbesteuerung und Non-Dom-System Anwendung findet. Hier erfährst Du mehr über die 5 Steuersysteme weltweit.

Wenn man in Thailand lebt, müssen für eine ausländische Firma keine Gewerbesteuern oder ähnliches abgeführt werden. Lediglich Einkünfte bzw. Gewinne aus dem Ausland, welche man ins Land einführt bzw. überweist, müssen direkt in Thailand versteuert werden. Dabei reicht der Steuersatz von 5% bis zu 37%.

Die Voraussetzung dafür ist, dass man ein "Thai Resident" ist, also in Thailand für mindestens 180 Tage ansässig ist. Dabei wird nicht zwischen Ausländer oder thailändischen Staatsbürger unterschieden.

Achtung: Sonderreglung zur Steuer in Thailand! 

Seit 2024 gilt nun, dass alle Einnahmen welche ab dem Jahr 2024 erwirtschaftet wurden UND nach Thailand überwiesen werden, der thailändischen Besteuerung unterliegen, wenn die in Thailand ansässige Person zur Steuer verpflichtet ist, da sie sich z.B. länger als 180 Tage im Land aufgehalten hat.

Gewinne, Einkünfte und Dividenden, welche man ab 2024 nach Thailand überweist, sind in Thailand zu versteuern! 

Achtung: Nach offizieller Aussage eines Mitabreiters aus einer höheren Position des thailändischen Revenue Departments, gilt es nur die Geldbeträge in TH zu versteuern, welche auch auf ein thailändisches Bankkonto überwiesen bzw. transferiert werden. Eventuelle Abhebungen an einem thailändischen Bankautomaten (ATM), werden bei einer Besteuerung nicht berücksichtigt.

Damit wäre die Besteuerung in Thailand einer Besteuerung nach Non-Dom-Status gleichzusetzen! Ausnahme: Hat das Herkunftsland ein DBA mit Thailand, so müssen Einnahmen nicht erneut in Thailand verteuert werden. Jedoch stellt sich die Frage wie Thailand es feststellen möchte, dass man bereits überwiesene Beträge im Heimatland versteuert hat. Hier könnten ältere Steuererklärungen aus dem Heimatland helfen!

2 Möglichkeiten um in Thailand (fast) steuerfrei zu leben!

Möglichkeit für Unternehmer (ohne Steuer): Man lässt seine Einkünfte außerhalb Thailands auf einem Bankkonto liegen und hebt nur innerhalb Thailands Geld am ATM ab, wenn man es auch benötigt! Nachteil: Man bezahlt pro Abhebevorgang 220 THB am Automaten, geschweige denn eventuell noch Gebühren bei der heimischen Bank. Sollte man eine ausländische Debit- oder Kreditkarte besitzen, so kann man z.B. Flug- und Hotelbuchungen via Karte bezahlen OHNE das Geld vorab in Thailand einzuführen.

Möglichkeit für Unternehmer (mit Steuerabgabe): Man überweist das Kapital, welches man zum Leben in Thailand benötigt direkt vom Geschäftskonto nach Thailand auf das private Bankkonto. Der Geldeingang dient dann z.B. als Nachweis für das "Revenue Department" (Finanzamt) in Thailand.

Überweist man nur das Nötigste nach Thailand, so kann es sein, dass die Steuerlast gar nicht mal so hoch ausfällt. Beispiel: Überweist man z.B. 500.000 THB nach Thailand, so zahlt man nach Abzug aller Freibeträge unter Umständen nur in etwa 10.000 THB. Umgerechnet in Euro sind das bei einer Überweisung von ca. 13.500,- Euro nur 270,- Euro an Steuern, die fällig werden.

Vorteil: Man besitzt eine thailändische Steuer-ID, erhält ein Steuerzertifikat (welches für alles Mögliche als Nachweis dienen kann, z.B. dem deutschen Finanzamt) und beweist damit z.B. deutschen Behörden gegenüber, dass man in Thailand einen steuerlichen Wohnsitz hat. Thema: Vermeidung der "erweitert beschränkten Steuerpflicht" für betriebsstättenlose Einkünfte ist damit gelöst! 

Für Rentner (ohne Steuer): Wenn der deutsche Staat Rente nach Thailand überweist, so gilt dies eigentlich als Einkommen. Bis jetzt hat Thailand dies aber meistens geduldet und es auch nicht großartig verfolgt, da in Thailand lebende Rentner sowieso ihr Geld im selbigen Land ausgeben (indirekte Besteuerung). Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann bei der deutschen Rentenversicherung einmal nachfragen ob sie die Rente auch steuerfrei auf ein deutsches Bankkonto überweist, so dass man diese Einnahmen später z.B. am thailändischen Automaten (220,- THB Automatengebühr) steuerfrei abheben kann. Sollte man eine ausländische Debit- oder Kreditkarte besitzen, so kann man z.B. Flug- und Hotelbuchungen, sowie weitere Einkäufe in Shopping Centren via Karte bezahlen OHNE das Geld vorab in Thailand einzuführen.

Für Rentner (mit Steuerabgabe): Hier gilt es ebenfalls zu beachten, dass man sich nur die Geldbeträge nach TH überweist, welche man auch wirklich im Jahr benötigt. Damit kann man dann in TH seine Steuererklärung abgeben und wird unter Umständen sehr niedrig besteuert.

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